Europäische Gesellschaft SE

  • Prestigereichste Form des Unternehmens mit übernationalem Image.
  • Der Firmensitz kann innerhalb der einzelnen EU-Staaten verlegt werden.
  • Für die Leitung genügen 1 Vorstandsmitglied und 1 Aufsichtsratsmitglied.
  • Alles andere ist wie bei der tschechischen Aktiengesellschaft ähnlich.
  • Der komplette Preis für die Gründung beträgt 59 000,- CZK beim Einsatz des eigenen Kapitals bzw. 79 000,- CZK beim Einsatz unseres Kapitals.

Die Europäische Gesellschaft SE ist eine relativ neue Rechtsform. Sie basiert auf dem Modell der Aktiengesellschaft, hat jedoch zusätzliche Besonderheiten, und zwar vor allem die Möglichkeit der Verlegung ihres Sitzes in ein beliebiges EU-Land. Diese Rechtsform ist auch sehr prestigereich und wird von Giganten wie Allianz, Porsche oder Istrokapital genutzt.


VORSTAND

Die Europäische Gesellschaft darf nur ein Vorstandsmitglied haben, das sie leitet und in allen Angelegenheiten vertritt.


AUFSICHTSRAT

Im dualistischen System hat die Europäische Gesellschaft neben dem Vorstand auch den Aufsichtsrat. Dieser ist jedoch, ähnlich wie bei einer AG, nur formell und hat fast keine Befugnisse. Der Vorteil der Europäischen Gesellschaft liegt darin, dass der Aufsichtsrat aus nur einem Mitglied bestehen kann (bei einer AG sind es wenigstens 3 Mitglieder).


VERWALTUNGSRAT

Eine Besonderheit der Europäischen Gesellschaft ist das sog. Monistische System, bei dem nur ein Organ - der Verwaltungsrat - die Leitung der SE übernimmt. Dieser muss mindestens drei Mitglieder haben, wobei jedes Mitglied selbständig handeln kann.


STAMMKAPITAL

Das Stammkapital der Europäischen Gesellschaft wird von EUR in CZK umgerechnet und beträgt mindestens 120 000 EUR. Genauso wie bei einer tschechischen AG ist es in Aktien aufgeteilt, die auf den Inhaber lauten und dadurch ihren Inhabern volle Anonymität gewährleisten.


VERLEGUNG DER GESCHÄFTSADRESSE DER SE

Die Europäische Gesellschaft ist mit einer einmaligen Besonderheit ausgestattet, und zwar der Verlegung des Sitzes innerhalb der EU-Länder. Gleichzeitig mit der Änderung der Geschäftsadresse ändert sich auch ihre Gerichtsbarkeit, d.h. Staatsangehörigkeit. Jederzeit wenn es für Sie vorteilhaft sein wird, können Sie den Firmensitz innerhalb einiger Monate in einen anderen Staat verlegen.

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